Nach einem Beschluss des II. Vatikanischen Konzils (1962 - 1965) können Laien - Frauen und Männer - bei der Austeilung der hl. Kommunion helfen. Die Erlaubnis dazu wird in der Regel vom zuständigen Bischof erteilt.
In der Anfangszeit mussten zunächst noch die Bischöfe eine entsprechende Vollmacht in Rom beantragen. Aufgrund des Priestermangels wurde dieses aber bald abgeschafft und die Bischöfe erhielten die generelle Erlaubnis, Kommunionhelfer einzusetzen.
Nach dem II. Vatikanischen Konzil dürfen Kommunionhelfer dann zum Einsatz kommen, wenn die Anzahl der anwesenden Kleriker, d.h. Priester und / oder Diakone, so gering ist, dass sich der Gottesdienst durch das Austeilen der Kommunion übermäßig in die Länge ziehen würde. Außerdem haben Kommunionhelfer die Erlaubnis außerhalb des Kirchenraumes die Kommunion z.B. alten und kranken Gemeindemitgliedern zu bringen, die nicht mehr zur Kirche kommen können.
In unserer Gemeinde beschränkt sich der Dienst vor allem auf die Mitwirkung im Gottesdienst. Gegenwärtig sind 6 Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer bei uns aktiv:
Clemens, Edgar | Clemens, Cornelia |
Hofacker, Monika | Lütticke, Wolfgang |
Müller, Johannes | Voß, Hans-Werner |